Ja, die ITIN hat eine Gültigkeitsdauer.
Die ITIN ist ab der ersten Ausstellung bzw. der letzten Nutzung gültig. Da die ITIN zum Zwecke der Zahlung von Steuern ausgestellt wird, verliert die ITIN ihre Gültigkeit, es sei denn, der Inhaber der ITIN gibt eine Steuererklärung ab.
Sobald Sie über eine ITIN verfügen, ist es daher erforderlich, spätestens alle drei Jahre eine Steuererklärung einzureichen. Darüber hinaus verliert die ITIN ihre Gültigkeit, wenn mehr als drei Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben wurde. In diesem Fall muss der ITIN-Inhaber die ITIN erneut beantragen.